Steuern · 4 Min. Lesezeit · 18.10.2026

Erbschaftsteuer in Andalusien für ausländische Eigentümer

In Andalusien zahlen Ehepartner, Kinder und Eltern nach dem Stand 2026 in der Praxis kaum oder gar keine Erbschaftsteuer auf eine spanische Immobilie, dank einer Minderung der Bemessungsgrundlage um bis zu 1.000.000 Euro je Erbe und einer Ermäßigung von 99 Prozent auf die Steuer. Seit 2021 gelten diese Regeln auch für Personen, die nicht in Spanien leben. Für Geschwister, Neffen und Nichten sieht es deutlich anders aus.

Wie funktioniert die Erbschaftsteuer in Andalusien?

Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer heißt Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (ISD). Sie wird vom Empfänger getragen: Jeder Erbe oder Beschenkte gibt eine eigene Erklärung ab, auch wenn das Ergebnis null ist.

Die Berechnung erfolgt in Stufen. Bemessungsgrundlage ist der Wert des Erhaltenen; bei einer Immobilie mindestens der Referenzwert des Katasters (valor de referencia). Im Erbfall kommt in der Regel eine Pauschale von 3 Prozent für den Hausrat hinzu. Danach folgen die Minderungen, der andalusische Tarif von 7 bis 26 Prozent mit einem Multiplikator je Verwandtschaftsgruppe und schließlich für nahe Angehörige die Ermäßigung um 99 Prozent. Siehe auch Gutachten und Werte.

Auch wenn Sie nicht in Spanien leben

Maßgeblich ist Ihr steuerlicher Wohnsitz, nicht Ihre Staatsangehörigkeit. Ein Nichtresident ist in Spanien nur mit dem dort belegenen Vermögen steuerpflichtig, etwa mit Ihrer Wohnung an der Costa del Sol. Seit einer Gesetzesänderung 2021 dürfen alle Nichtresidenten, innerhalb wie außerhalb der EU, die regionalen Regeln anwenden. Ein Erbe in Hamburg, Wien oder Zürich erhält also dieselben Vorteile wie jemand in Málaga.

Welche Region gilt? Lebte der Verstorbene in Andalusien, gelten die andalusischen Regeln. Lebte er im Ausland, gilt die Region, in der der größte Teil des spanischen Vermögens liegt; ist das die Wohnung an der Costa del Sol, ist es Andalusien. Bei der Schenkung einer Immobilie zählt deren Lage.

Wer profitiert?

Gruppe Wer Minderung der Bemessungsgrundlage (Erbschaft) Ermäßigung der Steuer
I Kinder und Abkömmlinge unter 21 Jahren Bis 1.000.000 Euro 99 % (Erbschaft und Schenkung)
II Kinder ab 21, Ehepartner, Eltern und Vorfahren Bis 1.000.000 Euro 99 % (Erbschaft und Schenkung)
III Geschwister, Neffen und Nichten, Onkel und Tanten, Verschwägerte 10.000 Euro Keine
IV Entferntere Verwandte und Nichtverwandte Keine Keine

Zwei Hinweise. Ein Lebenspartner ist dem Ehepartner nur gleichgestellt, wenn die Partnerschaft im andalusischen oder einem vergleichbaren öffentlichen Register eingetragen ist; ohne Eintragung fällt er in Gruppe IV. Und die Minderung um 1.000.000 Euro gilt nur im Erbfall. Bei einer Schenkung ist die Ermäßigung um 99 Prozent der wichtigste Vorteil, und sie setzt eine notarielle Urkunde voraus.

Rechenbeispiele

Berechnet mit den andalusischen Tarifen, Minderungen und Ermäßigungen ergeben sich folgende Richtwerte (Stand 2026, ausgehend vom Referenzwert):

  • Ein Kind erbt eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro: keine Steuer.
  • Ein Einzelkind erbt ein Vermögen von 1.500.000 Euro: rund 996 Euro.
  • Eine Tochter erhält eine Wohnung von 400.000 Euro als Schenkung: rund 756 Euro.
  • Ein Bruder erbt eine Wohnung von 400.000 Euro: rund 110.130 Euro.

Zwischen Eltern, Kindern und Ehepartnern ist die Steuer also nahezu symbolisch. Sind Ihre vorgesehenen Erben Geschwister, Neffen oder Nichten, ist eine frühzeitige Planung unverzichtbar.

Vererben oder zu Lebzeiten schenken?

Bei 99 Prozent Ermäßigung in beiden Fällen scheint es gleichgültig. Das ist es nicht. Bei einer Schenkung zahlt der Schenkende Einkommensteuer auf den Wertzuwachs seit dem Kauf, als würde er verkaufen; für einen Nichtresidenten sind das 19 Prozent. Beim Vererben entsteht diese Steuer nicht. In beiden Fällen zahlt der Empfänger zudem die kommunale Plusvalía, eine Steuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks. Unter nahen Angehörigen ist das Vererben daher oft günstiger. Eine Schenkung bietet allerdings Sicherheit und einen früheren Übergang. Lassen Sie die gesamte Steuerlast beider Wege berechnen; siehe auch Veräußerungsgewinnsteuer für Nichtresidenten.

Erklärung und Fristen

  • Erbschaft (Modelo 650): innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall, mit sechs Monaten Verlängerung, wenn diese in den ersten fünf Monaten beantragt wird. Ist der Erbe oder der Verstorbene Nichtresident, erfolgt die Erklärung bei der staatlichen Steuerverwaltung (AEAT) unter Hinweis auf die andalusischen Regeln.
  • Schenkung (Modelo 651): innerhalb von zwei Monaten bei der andalusischen Steuerverwaltung oder innerhalb von dreißig Werktagen bei der AEAT, wenn der Empfänger nicht in Spanien lebt.
  • Anschließend folgen die Plusvalía bei der Gemeinde und die Eintragung im Grundbuch, die für einen späteren Verkauf oder eine Beleihung nötig ist.

Geben Sie auch dann eine Erklärung ab, wenn das Ergebnis null ist, und erklären Sie keinen Wert unter dem Referenzwert: Bei einem späteren Verkauf gilt der erklärte Wert als Anschaffungswert.

Internationale Planung

Ein spanisches Testament, das sich auf Ihr Vermögen in Spanien beschränkt, erleichtert Ihren Erben die Abwicklung erheblich. Nach der EU-Erbrechtsverordnung (650/2012) können Sie darin das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen; ohne Wahl gilt das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Spanien hat nur mit wenigen Ländern ein Abkommen zur Erbschaftsteuer, sodass auch Ihr Wohnsitzstaat die spanische Immobilie besteuern kann. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Steuerberater beraten, der beide Systeme kennt.

Wie CostaVista Sie begleitet

CostaVista hilft Ihnen, schon beim Kauf zu bedenken, wie die Immobilie später übergeht, und sorgt dafür, dass Sie rechtzeitig mit einem unabhängigen spanischen Steuerberater oder Anwalt sprechen. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Dies ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; lassen Sie sich für Ihre Situation von einem unabhängigen Fachmann beraten.